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Gesetzentwurf: Mehr Rechte für Versicherte

Das Bundesministerium der Justiz hat ein Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vorbereitet. Der Entwurf wurde an Länder und Verbände verschickt. In der privaten Krankenversicherung erhält der Versicherungsnehmer einen Auskunftsanspruch gegen seinen Versicherer, ob dieser die Kosten einer Heilbehandlung übernimmt. Voraussetzung ist, dass die Heilbehandlung voraussichtlich mehr als 3000 Euro kosten wird. Die Auskunft ist verbindlich, soweit...